BGBl. Nr. 58/1982
58. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 119 Greiner Straße im Bereich der Gemeinde Pertenschlag-Melon
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Jänner 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 119 Greiner Straße im Bereich der Gemeinde Pertenschlag-Melon
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