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BGBl. Nr. 597/1982

kundgemacht 16.12.1982 RIS↗
597. Gemeinsame Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Forschungsaktion über den Einfluß der Atmosphäre auf die Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken bei Frequenzen über 10 GHz (COST-Aktion 205) samt Anhängen
GEMEINSAME ABSICHTSERKLÄRUNG ZUR DURCHFÜHRUNG EINER EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSAKTION ÜBER DEN EINFLUSS DER ATMOSPHÄRE AUF DIE WELLENAUSBREITUNG AUF SATELLIT-ERDE-FUNKSTRECKEN BEI FREQUENZEN ÜBER 10 GHz (COST-AKTION 205)
Kundmachung BGBl. Nr. 597/1982× zu Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205) neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 15.07.1982 · idF BGBl. Nr. 597/1982 Art. 5↗RIS↗

ABSCHNITT 5

(1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften teilt allen Unterzeichnern den Zeitpunkt der Unterzeichnungen dieser gemeinsamen Absichtserklärung sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit und übermittelt ihnen alle im Rahmen dieser gemeinsamen Absichtserklärung bei ihm eingegangenen Informationen.

(2) Diese gemeinsame Absichtserklärung wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Unterzeichner eine beglaubigte Abschrift.

Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juli neunzehnhundertachtzig.