BGBl. Nr. 68/1982
68. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Schwefelsäure mit höchstens 75% reiner Säure in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 60 Litern
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Schwefelsäure mit höchstens 75% reiner Säure in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 60 Litern
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