BGBl. Nr. 7/1982
7. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 29. Dezember 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972
Änderungen durch diese Kundmachung
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung - vorübergehende Aussetzung
neu
Art. 1neu
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