BGBl. Nr. 72/1982
72. Verordnung: Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Immobilienmakler und der Immobilienverwaltung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. Feber 1982 über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Immobilienmakler und der Immobilienverwaltung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 73aufgehoben
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