BGBl. Nr. 91/1982
91. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Kontrolle und den gegenseitigen Schutz von Qualitätsweinen sowie bestimmten mit einer geographischen Angabe bezeichneten Weinen samt Anhang, Protokoll und zwei Briefwechseln
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE KONTROLLE UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON QUALITÄTSWEINEN SOWIE BESTIMMTEN MIT EINER GEOGRAPHISCHEN ANGABE BEZEICHNETEN WEINEN
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.