BGBl. Nr. 92/1982
92. Briefwechsel zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Österreich über die Abgabe von Qualitätswein mit Ursprung in Österreich, der mit einer geographischen Angabe bezeichnet ist und dessen Gesamtalkoholgehalt ohne jede Anreicherung 15% vol. überschreitet, zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Briefwechsel zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Österreich über die Abgabe von Qualitätswein mit Ursprung in Österreich, der mit einer geographischen Angabe bezeichnet ist und dessen Gesamtalkoholgehalt ohne jede Anreicherung 15% vol. überschreitet, zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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