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BGBl. Nr. 95/1982

kundgemacht 26.02.1982
95. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 34 Kamptalstraße im Bereich der Gemeinde Langenlois
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Feber 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 34 Kamptalstraße im Bereich der Gemeinde Langenlois
Kundmachung BGBl. Nr. 95/1982×

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