BGBl. Nr. 100/1983
100. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Andelsbuch
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Jänner 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Andelsbuch
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