Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 102/1983

kundgemacht 18.02.1983
102. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Jänner 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
Kundmachung BGBl. Nr. 102/1983×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.