BGBl. Nr. 102/1983
102. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Jänner 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Alberschwende
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