BGBl. Nr. 113/1983
113. Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15 a B-VG zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gem. Art. 15 a B-VG
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 7 § 20neu
Paragraph 20, Schulraumbeschaffung
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm der mittleren und höheren Schulen im Lande Niederösterreich – sowohl hinsichtlich der öffentlichen als auch der Privatschulen – fördern und unterstützen.