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BGBl. Nr. 128/1983

kundgemacht 04.03.1983
128. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinden St. Jakob im Rosental und Feistritz im Rosental
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. Feber 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinden St. Jakob im Rosental und Feistritz im Rosental
Kundmachung BGBl. Nr. 128/1983×

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