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BGBl. Nr. 178/1983

kundgemacht 24.03.1983
178. Verordnung: Verbot der Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Jänner 1983, mit der die Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit verboten wird
Kundmachung BGBl. Nr. 178/1983× zu Heimarbeit - Verwendung von gefährlichen Stoffen

Änderungen durch diese Kundmachung

Heimarbeit - Verwendung von gefährlichen Stoffen neu