BGBl. Nr. 178/1983
178. Verordnung: Verbot der Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Jänner 1983, mit der die Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit verboten wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Heimarbeit - Verwendung von gefährlichen Stoffen
neu
§ 2neu
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