BGBl. Nr. 193/1983
193. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALAYSIA ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Ungeachtet der oben erwähnten Artikel sind weder österreichische Staatsbürger noch malaysische Staatsangehörige von der Verpflichtung befreit, die Gesetze und Vorschriften der Vertragsstaaten betreffend die Einreise und den Aufenthalt zu beachten und zu respektieren.