BGBl. Nr. 194/1983
194. Beschluß Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
ABKOMMEN ÖSTERREICH-EWG — Der Gemischte Ausschuß — BESCHLUSS Nr. 1/82 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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