BGBl. Nr. 221/1983
221. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Emblem und Flagge der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 16. März 1983 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen, das Emblem und die Flagge der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation in fünf Sprachen sowie deren Emblem und Flagge von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.