BGBl. Nr. 225/1983
225. Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
ÜBEREINKOMMEN ÜBER FEUCHTGEBIETE, INSBESONDERE ALS LEBENSRAUM FÜR WASSER- UND WATVÖGEL, VON INTERNATIONALER BEDEUTUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel
neu
Art. 2neu
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