BGBl. Nr. 232/1983
232. Kundmachung: Beitritt des Libanon zum Protokoll II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Zusatzübereinkommens zur CIV von 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. April 1983 betreffend den Beitritt des Libanon zum Protokoll II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 7. Februar 1970 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des am 26. Februar 1966 unterzeichneten und am 1. Jänner 1973 in Kraft getretenen Zusatzübereinkommens zur CIV von 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden
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