BGBl. Nr. 234/1983
234. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Bundesgesetz vom 3. Feber 1983, mit dem das Bundesgesetz über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden
1
§ 2neu
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