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BGBl. Nr. 244/1983

kundgemacht 21.04.1983
244. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Reichenau
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. April 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Reichenau
Kundmachung BGBl. Nr. 244/1983×

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