BGBl. Nr. 284/1983
284. Verordnung: Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Mai 1983 über die Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind
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