BGBl. Nr. 29/1983
29. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Art der Stimmabgabe bei Wahlen zu den Landtagen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1983 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Art der Stimmabgabe bei Wahlen zu den Landtagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
neu
Art. 1neu
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