eine Klausurprüfung in Form einer schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet Deutsch (einschließlich österreichischer und deutscher Literatur)
BGBl. Nr. 304/1983
304. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Prüfungen, die zur Erlangung des Baccalauréats von Schülern (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Français in Wien abzulegen sind
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE PRÜFUNGEN, DIE ZUR ERLANGUNG DES BACCALAURÉATS VON SCHÜLERN (PRÜFUNGSKANDIDATEN) ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN ABZULEGEN SIND
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Die zusätzliche Reifeprüfung hat zu umfassen:
- Litera a
- Litera beine mündliche Prüfung in folgenden Prüfungsgebieten
- Sub-Litera, a, aDeutsch (einschließlich österreichischer und deutscher Literatur);
- Sub-Litera, b, bösterreichische Geschichte und Sozialkunde;
- Sub-Litera, c, cösterreichische Geographie und Wirtschaftskunde.