Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 304/1983

kundgemacht 09.06.1983 RIS↗
304. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Prüfungen, die zur Erlangung des Baccalauréats von Schülern (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Français in Wien abzulegen sind
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE PRÜFUNGEN, DIE ZUR ERLANGUNG DES BACCALAURÉATS VON SCHÜLERN (PRÜFUNGSKANDIDATEN) ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN ABZULEGEN SIND
Kundmachung BGBl. Nr. 304/1983× zu Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 10.06.1983 · idF BGBl. Nr. 304/1983 Art. 7↗RIS↗

Artikel römisch sieben

Die Leistungen, die der Prüfungskandidat in den Prüfungsgebieten der zusätzlichen Reifeprüfung in der Terminale (8. Klasse) erbracht hat, sind bei der Beurteilung dieser Prüfungsgebiete zu berücksichtigen.