BGBl. Nr. 305/1983
305. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 25neu
Artikel 25
Die Bestimmungen des Artikels 24 Absatz 1 über die Zusammenrechnung der Zeiten gelten nicht für den Erwerb des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld nach den österreichischen Rechtsvorschriften.