BGBl. Nr. 306/1983
306. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Spanien über Soziale Sicherheit samt Anlage
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
ABSCHNITT römisch fünf
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Formblätter
Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen vorgesehen sind, werden die entsprechenden Formblätter von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festgelegt.