BGBl. Nr. 354/1983
354. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Unterbringung von Häftlingen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ÜBER DIE UNTERBRINGUNG VON HÄFTLINGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Jeder Vertragsstaat anerkennt bei der Vollziehung dieses Vertrages das im anderen Vertragsstaat gewährte Asyl.