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BGBl. Nr. 373/1983

kundgemacht 21.07.1983
373. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann von Oberösterreich
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. Juni 1983 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann von Oberösterreich
Kundmachung BGBl. Nr. 373/1983× zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich neu