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BGBl. Nr. 379/1983

kundgemacht 22.07.1983
379. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Weißenbach am Lech
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 5. Juli 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Weißenbach am Lech
Kundmachung BGBl. Nr. 379/1983×

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