BGBl. Nr. 395/1983
395. Beschluß Nr. 1/83 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur erneuten Änderung von Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
ABKOMMEN ÖSTERREICH—EWG — Der Gemischte Ausschuß — BESCHLUSS NR. 1/83 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur erneuten Änderung von Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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