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BGBl. Nr. 396/1983

kundgemacht 28.07.1983
396. Verordnung: Ausbildung und Prüfung von Fleischuntersuchern und Trichinenschauern
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 11. Juli 1983 über die Ausbildung und Prüfung von Fleischuntersuchern und Trichinenschauern
Kundmachung BGBl. Nr. 396/1983× zu Fleischuntersucher und Trichinenschauer - Ausbildung und Prüfung

Änderungen durch diese Kundmachung

Fleischuntersucher und Trichinenschauer - Ausbildung und Prüfung neu