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BGBl. Nr. 398/1983

kundgemacht 28.07.1983
398. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 142 Obernberger Straße im Bereich der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Juli 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 142 Obernberger Straße im Bereich der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding
Kundmachung BGBl. Nr. 398/1983×

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