Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 39/1983

kundgemacht 27.01.1983
39. Verordnung: Kennzeichnung netzbetriebener Farbfernsehgeräte mit und ohne Bereitschaftsstellung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Jänner 1983 über die Kennzeichnung netzbetriebener Farbfernsehgeräte mit und ohne Bereitschaftsstellung
Kundmachung BGBl. Nr. 39/1983× zu Kennzeichnung von netzbetriebenen Farbfernsehgeräten

Änderungen durch diese Kundmachung

Kennzeichnung von netzbetriebenen Farbfernsehgeräten neu