BGBl. Nr. 406/1983
406. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Bariumkarbonat der Klasse 6.1, 71° und Bleistearat neutral; Bleistearat dibasisch; Bleisulphat tribasisch; Bleilaurat neutral sowie Bleiphthalat dibasisch der Klasse 6.1, 72° in flexiblen Schüttgutbehältern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Bariumkarbonat der Klasse 6.1, 71° und Bleistearat neutral; Bleistearat dibasisch; Bleisulphat tribasisch; Bleilaurat neutral sowie Bleiphthalat dibasisch der Klasse 6.1, 72° in flexiblen Schüttgutbehältern
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