BGBl. Nr. 422/1983
422. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch Italien und Bezeichnung von Übermittlungsstellen gemäß Art. 8 des Übereinkommens
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. August 1983 betreffend die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe durch Italien und Bezeichnung von Übermittlungsstellen gemäß Art. 8 des Übereinkommens
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