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BGBl. Nr. 440/1983

kundgemacht 06.09.1983
440. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. August 1983 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark
Kundmachung BGBl. Nr. 440/1983× zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark neu