BGBl. Nr. 521/1983
521. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Leisach und Assling
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 18. Oktober 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Leisach und Assling
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