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BGBl. Nr. 526/1983

kundgemacht 04.11.1983
526. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. Oktober 1983 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
Kundmachung BGBl. Nr. 526/1983× zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“ neu