BGBl. Nr. 542/1983
542. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 25aufgehoben
Artikel 25.
Auf die Durchführung von Zustellungen und die Leistung von Rechtshilfe in Strafsachen finden die Bestimmungen der Artikel 8 bis 11, 12 Absatz 1, 13 bis 15 und 17 Absatz 1 sinngemäße Anwendung.