Absatz eins,Das Ersuchen um Rechtshilfe wird schriftlich gestellt und hat zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung der ersuchenden und der ersuchten Behörde;
- Litera bdie Bezeichnung der Strafsache, eine kurze Darstellung der strafbaren Handlung mit Angabe von Ort und Zeit der Tat;
- Litera cdie rechtliche Würdigung der strafbaren Handlung;
- Litera dmöglichst genaue Angaben über die beschuldigte Person, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort;
- Litera eNamen und Adresse eines allfälligen Verteidigers;
- Litera fden Gegenstand des Ersuchens sowie allfällige weitere, zu dessen Erledigung erforderliche Angaben.