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BGBl. Nr. 641/1983

kundgemacht 30.12.1983
641. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 202 Schweizer Straße im Bereich der Gemeinden Fußach und Höchst
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 202 Schweizer Straße im Bereich der Gemeinden Fußach und Höchst
Kundmachung BGBl. Nr. 641/1983×

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