im Postautodienst als
Leiter einer Postautobetriebsleitung,
Stellvertreter des Leiters einer Postautobetriebsleitung,
30. VERWENDUNGSGRUPPE PT 1
Ernennungserfordernisse:
30.1. Eine in Ziffer 30 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 30 Punkt 3, vorgeschriebenen Erfordernisse.
30.2. Verwendung
30.3.