BGBl. Nr. 659/1983
Änderungen durch diese Kundmachung
35. VERWENDUNGSGRUPPE PT 6
Ernennungserfordernisse:
35.1. Eine in Ziffer 35 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 35 Punkt 3, beziehungsweise 35.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.
35.2. Verwendung
- Litera aim Postdienstin der Abgabe von Briefsendungen, Paketen und Telegrammen, als Kursbegleiter bei Bahnposten,als Mithilfe/Postverzollung,im Postzeitungsdienst Inland,
- Litera bim Postautodienstim Dienst des Facharbeiters als Partieführer mitBeaufsichtigung und Leitung einer Arbeitsgruppe, der Facharbeiter angehören,als Lagerführer,im Postautoabfertigungsdienst,
- Litera cim Fernmeldedienstals Kabel- und Verlegsaufsicht,im Fernsprechauftragsdienst,als Gruppenbearbeiter in einem Rundfunkamt,als Mithilfe in einer technischen Stelle,als Sprechstellenentstörer (ausgenommen Leitungsentstörer), im Störungsannahmedienst.
35.3.
- Litera aHauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
- Litera beine vierjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 7 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.
35.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 3, Litera a, oder c.
35.5. Durch die in Ziffer 35 Punkt 2, angeführten Verwendungen einer Mithilfe werden fachbezogene Tätigkeiten technischer oder administrativer Art erfaßt, die unter unmittelbarer Aufsicht auszuführen sind und deren Ausübung mehr Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, als die Ausübung der in Ziffer 37 Punkt 2, angeführten Verwendung im Stenotypiedienst.
Definitivstellungserfordernisse:
35.6. Für die in Ziffer 35 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.