im Postdienst im Amtsdienst (zB Stempeldienst, Verladedienst, Beuteldienst,
Anfertigen und Öffnen von Briefbunden und Verschlüssen, Kursbotengänge usw.),
Botendienst,
Ofenheizdienst,
Reinigungsdienst,
38. VERWENDUNGSGRUPPE PT 9
Ernennungserfordernisse:
38.1. Eine in Ziffer 38 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die hiefür erforderliche Eignung.
38.2. Verwendung