BGBl. Nr. 67/1983
67. Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland samt Anlage und Erklärung der Republik Österreich
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN IN VERWALTUNGSSACHEN IM AUSLAND
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 21neu
Artikel 21
Vorbehalte zu dem Übereinkommen
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.