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BGBl. Nr. 92/1983

kundgemacht 18.02.1983
92. Kundmachung: Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Feber 1983 betreffend die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1983×

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