BGBl. Nr. 96/1983
96. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 1. Feber 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
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