Absatz 2,„Fahrzeuge“:
jedes Kraftfahrzeug, das
- Litera azur Beförderung von Gütern oder Personen gebaut und auf der Straße dafür verwendet wird;
- Litera bin einer der beiden Vertragsparteien zugelassen ist;
sowie
jeden Anhänger oder Sattelanhänger, der die Bedingung des Artikels 1 (2) a) erfüllt und von einem Unternehmer einer der beiden Vertragsparteien oder in seinem Namen betrieben wird.