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BGBl. Nr. 112/1984

kundgemacht 13.03.1984
112. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Feber 1984 zur Änderung der Verordnung betreffend die Bestimmung der Zollämter, bei denen Exemplare, Teile oder Erzeugnisse gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen aus- und eingeführt werden dürfen
Kundmachung BGBl. Nr. 112/1984×

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