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BGBl. Nr. 141/1984

kundgemacht 05.04.1984
141. Kundmachung: Die gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland zuständige Behörde Frankreichs
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1984 betreffend die gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland zuständige Behörde Frankreichs
Kundmachung BGBl. Nr. 141/1984×

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